@Otti
Hallo,
erstmal möchte ich Deinen Betreff erweiteren in "Bürstner/Polyplastic-Geschädigte". Bürstner hat schließlich die Wohnwägen mit den Polyplastic-Fenstern verkauft.
Ich bin auch nach wie vor der Auffassung, daß die Verklebung einer Acrylscheibe länger halten sollte als nur 7 Jahre.
Das behauptet übrigens auch der Hersteller Polyplastic auf seiner Homepage:
"Zur finalen Herstellung von Doppelfenstern wird ein sorgfältig zusammengestellter Kleber verwendet, der die Innen- und Außenscheiben zu einem dauerhaften Ganzen verbindet."
Das klingt wie eine "zugesicherte Eigenschaft".
Polyplastic hat die Verschraubungslösung mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmt. Auf der Polyplastic-HP wird darauf verwiesen, daß diese Lösung sachlich gerechtfertigt ist. Was offiziell klingt, heißt nur, daß die gefundene Lösung verhindert, daß sich Außenschalen während der Fahrt selbstständig machen. Das Kraftfahrtbundesamt kümmert sich bekanntlich um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und muss mit der Sicherungslösung einverstanden sein. Ich gehe davon aus, daß das Kraftfahrtbundesamt Bürstner/Polyplastic zu dieser Rückrufaktion verpflichtet hat.
Bürstner verweist neuerdings darauf , daß man seinen Kunden keine leeren Versprechungen machen will. Es mache keinen Sinn, defekte Scheiben zu tauschen, wenn diese nicht geliefert werden könnten.
Der europäische Marktführer Polyplastic stellt täglich ca. 3.000 Scheiben her. Bei ca. 260 Produktionstagen pro Jahr sind das 780.000 Scheiben pro Jahr. Ich gehe nicht davon aus, daß alle Scheiben sofort ausgewechselt werden müssen.
Für den Fenstertausch müsste ich ca. 600 € abzüglich zweier bereits getauschter Scheiben bezahlen.
Was würde Bürstner/Polyplastic machen, wenn ALLE Betroffenen neue Scheiben ordern und bezahlen würden?
Grüße
Toni
Ob ein Besitzer eines betrioffenen Wagens
Obn sich
Mit der Verschraubung