Hallo Carsten,
ähnliches gibt es auch im Handel bei der Haftung.
Großhändler haben z.T etwa diesen Passus in den AGBs:
der Verkäufer haftet nicht und zu keiner Zeit, sondern gibt diese Haftung an die im Lieferantenpool gelisteten Vorlieferanten weiter.
Peng!
Toll - was?:-(-
Irgendwann steht bei Dir also ein Kunde von Tabbert auf der Matte, weil sein Lattenrost gebrochen ist.
- Tabbert hat den Lattenrost Bettenbauer
- Bettenbauer hat das Holz vom Großhandel
- Großhandel hat das Holz vom Sägewerk
- Sägewerk hat das Holz von Carsten .... viel Spaß :-D
Gruß
Helmut:-)U
sofern der bei Dir wütende Holzwurm eine Haftpflichversicherung hat, könntest Du dann aber die Haftung an diesen .....
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend