Moin zusammen,
zunächst: Burkhard, meine Gedanken sind bei Dir. Trotzdem wünsche ich Dir das Beste für die nächste Zeit. Vielleicht bekommst Du ja bei guter Führung Haftverschonung und kommst unter entsprechenden Auflagen (1x jährlich vor Ort melden) wieder nach kurzer Zeit frei ...
Garantie: Mein Rechtsverständnis: Zunächst ist es wohl ziemlich egal, was Tabbert dort in seine Unterlagen schreibt. Vermutlich gibt es auch dort die salvatorische Klausel, die auch bei Unrechtmäßigkeit einer Bestimmung die Rechtmäßigkeit der übrigen sicherstellt. Denn letztlich entscheidend ist für uns ONV (Otto Normalverbraucher ;-) ) das BGB und entsprechende Urteile. Und durch den Kaufvertrag bekommt man ja auch 2 Jahre Garantie vom Verkäufer! Ob nun Tabbert auch 2 Jahre Garantie bietet, oder nur Gewährleistung ist zweitrangig, im wahrsten Sinn des Wortes.
Erst wenn der Händler nicht mehr existiert (Insolvenz, Geschäftsaufgabe, etc.) greift die Tabbert-Garantie und man muss sich direkt mit den jeweiligen Herstellern und/oder Tabbert in Verbindung setzen. Oder man findet einen anderen Händler, der die Garantie des vorherigen übernimmt, was wahrscheinlich die häufigste Variante ist.
Aber das ist nur meine Meinung. Bitte nicht schlagen :-)U
Ciao,
Manfred
MB B200 CDI 08/14