Wenn nichts schriftl. Vereinbart wurde, habt ihr doch leichtes Spiel.
Wohnwagen verkaufen und wenn die Freunde ganz lieb sind und auch noch eure Freunde bleiben sollen, könnt ihr denen ja den Restanteil auszahlen ( aber gegen Quittung !!)
Wenn ihr ganz gemein sein wollt und es wirklich keine schrift. Vereinbarung vorliegt, könntet ihr den Wohni sogar, ohne Restauszahlung, verkaufen - was/wie wollen die euch beweisen ??:-D
Weg mit dem Ding und einen eigenen Wohnwagen kaufen.:-)+
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Gruß Thomas
mit Ford KUGA - 4 x 4 - 2.0 l TDCI - 163 PS /
manchmal mit Fendt Saphir 445 TFB