Hi Sandra,
Sandra Behrens schrieb:
>
> Leider wurde alles nur mündlich vereinbart und den Punkt
> "Verkauf" wurde irgendiwe nie richtig besprochen. Wir stehen
> im Fahrzeugbrief, wir kümmern uns auch um die Steuer und
> Versicherung.
...also mal ganz böse gesagt, Du kannst ihn verkaufen, weil Du im Brief stehst und auch nachweislich den Unterhalt trägst. Schriftliche Vereinbarungen gibt es keine- PUNKT.
Verkaufen und den Erlös zu je 1/3 an die Eigentümer.
Allerdings gibt es dann böses Blut. Wer das vermeiden will, sollte Alternativen anbieten, z.B. den anderen beiden das Vorkaufsrecht an Deinem Anteil, bzw. Dich auszuzahlen.
Nehmen sie auch das nicht an, so "wollen sie einfach nicht", bzw. wollen sich die Füße waschen, ohne sich naß zu machen. - Und das geht auch nicht.
Stell sie einfach vor die Alternative entweder/oder.
Sollten sie auf keines der beiden eingehen, dann benutze Deinen Anteil und versuche den WW von privat, an privat zu vermieten. So könntest Du Deinen Anteil von 2400.- herausholen und wenn dieser erreicht ist, können die Jungens Deinen Anteil am WW haben.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend