Otti schrieb:
>
> So habe heute mit dem "TÜVler" meines Vertrauens telefoniert.
> 100er Zulassung geht ohne Probleme, jdoch nur nach der alten
> 0,8:1
> Richtlinie.
> Aber ohne Gespanneintragung.
> Bei der 0,8:1 Regelung, ist eine antischlingerkupplung nicht
> vorgeschrieben.
>
> Gruß Otti
>
>
Moin Otti,
in welchem Gesetz hat der den diese Variante gefunden? Die alte Regelung sieht vor, dass die Genehmigung für ein bestimmtes Gespann erteilt wird. Eine Vermischung der beiden Regelungen ist m.E. nicht möglich.
Gruß Jochem