Zitat
Koppi (Gast)
Mir isses wurscht wieso & warum, richtig ist sowas auf kein Fall!
... keine Ahnung, ob das Vorgehen rechtlich sauber ist. Auch ich war damals erschrocken - ich hatte ja auch noch den ersten Tankvorgang abgebrochen und einen zweiten Anlauf genommen -, habe also Rabatz gemacht und mich über den vermeintlichen Erfolg gefreut. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Vormerkung und keinen Einzug und wohl auch um einen "üblichen Vorgang": Die Tankstelle sichert sich damit quasi ab, bis der tatsächliche Rechnungsbetrag eingegangen ist und gibt dann erst die Vormerkung (= den wie eine Kaution vorgemerkten/ reservierten Betrag) auf. Ich würde wetten, das Gebaren findet sich in den AGBs niedergelegt und man stimmt bei Nutzung implizit zu ...
Schade nur um die Nerven und die Zeit!
VG, DaDicke
P.S.: Einzüge/ Lastschrifen kann man m.W. bis zu 6 Kalenderwochen "zurückgeben" ...
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.08.11 20:25.