PoSt@work schrieb:
> also ich weis aus absolut zuverlässiger Quelle (meine Ex
> arbeitet in der Buchhaltung eines VW-Audi-Porsche-AH), dass
> die Kohle vom Konto des Händerls nach WOB geht, wenn der
> Brief beim AH ist.
> Ich bezweifle, dass sich dies seit 07/2005 (da htte ich
> meinen gekauft) geändert hat. Eher hat sich das für die
> Händler noch verschärft.
>
> Von daher: wenn du alle Unterlagen hast, kannst du die Kiste
> auch aus dem Turm holen...
Das wäre schön und ich könnte ggf. in WOB anrufen, ob der Händler den Wagen bezahlt hat
(wenn ich irgendwie an die Kommissonsnummer komme, die ich dann durchgeben könnte).Dann wäre ich sicher: Kfz-Schein hätte ich ohne Bezahlung in den Händen. Wob hat das Geld vom Händler, der noch die Herausgabe per Abholschein bestätigen muss.
Im Falle der Insolvenz kann WOB das AUTO nicht sperren, wenn ich nachweisen kann, dass das Autohaus das Geld von mir erhalten hat. Dann müsste ich auch ohne Abholschein ans Auto kommen und der Händler kann bei Insolvenz die Zahlung wohl auch nicht aus WOB zurückrufen. Oder ?
Dann kann ich auch aufs Firmenkonto überweisen, wenn ich weiß, dass der Wagen in Wob bezahlt ist ?
Liebe Grüße vom Touranliebhaber
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