Hallo Touranliebhaber,
meine Erfahrung zum Autohaus König kann ich hinsichtlich Bezahlung noch ergänzen:
Ich hatte damals bei einem eventuellen Kauf vereinbart, dass bei Abholung des Wagens Barzahlung erfolgt. Ich hätte also keine Anzahlung leisten müssen. Damit wäre der "König" einverstanden gewesen. Darum hat mich Deine Mitteilung über die Anzahlung so sehr verwundert!
Beim Kauf über Niederlande war auch im Kaufvertrag die Bezahlung geregelt: Zahlung erst nach Besichtigung des Wagens (und I.O.)und vor Ort mittels Kreditkarte (Bestätigung des Bankinstitutes über Deckung zum Zeitpunkt) oder Barzahlung.
Clou: Bei Postbankkunden (weil das Autohaus daneben war) reicht die Bestätigung des Postangestellten, dass zum Zeitpunkt das Konto gedeckt ist und eine Überweisung ausgeführt wird.
Allgemein: Der Händler muss in Vorleistung treten. Durch den Kaufvertrag verpflichtest Du dich zur Abnahme des Autos (sofern es mängelfrei ist). Wie das intern läuft kann Dir doch wurscht sein.
Ich sage immer zu den Händlern, hier wäre unserer Kaufvertrag, liefern Sie das Auto, wenns mängelfrei ist bezahle ich bar ... und erhalte in D bis zu 15% Rabatt. Über Niederlande habe ich sogar 23,8 % für den Caddy TDI LIFE bekommen.
Fazit: Von den deutschen Autohändlern bin ich eh enttäuscht.
Grüsse, Mike