Ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung TeilII) keine Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle und damit auch keine Kennzeichen und keinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung TeilI)
Das heißt, um dem vorgeschlagenen Weg zu folgen, müsste
1. der Brief vom Händler zum Kunden
2. die Zulassung erfolgen
3. der Brief vom Kunden zurück zum Händler
4. der Abholschein vom Händler zum Kunden
5. Abholung
6. das Geld vom Kunden zum Händler
7. der Brief vom Händler zum Kunden
Da ist es doch einfacher, den Fahrzeugbrief als Beweisurkunde des Eigentums direkt zu haben und zu behalten.