MarkusT schrieb:
>
> Ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung TeilII) keine
> Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle und damit auch
> keine Kennzeichen und keinen Fahrzeugschein
> (Zulassungsbescheinigung TeilI)
>
>
> Das heißt, um dem vorgeschlagenen Weg zu folgen, müsste
>
> 1. der Brief vom Händler zum Kunden
> 2. die Zulassung erfolgen
> 3. der Brief vom Kunden zurück zum Händler
> 4. der Abholschein vom Händler zum Kunden
> 5. Abholung
> 6. das Geld vom Kunden zum Händler
> 7. der Brief vom Händler zum Kunden
>
>
>
> Da ist es doch einfacher, den Fahrzeugbrief als Beweisurkunde
> des Eigentums direkt zu haben und zu behalten.
Hast Du schon mal was von der Möglichkeit gehört, daß auch Autohäuser im Auftrag des Kunden das Fahrzeug zulassen können. In der Regel sogar kostenlos. Nur die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle und die Kosten für die Kennzeichen sind dann zu bezahlen.
Somit ist mein Weg ohne großes hin und her möglich und man selbst steht nicht noch ne Stunde bis 1,5 h auf der Zulassungsstelle inclusive Schildermacher rum. Ein AH erledigt sowas innerhalb von 30 Minuten, weil die meist schon früher rein können als das normale Publikum.
LG
Karl-Heinz