ZYL°RIC schrieb:
>
> Naja... als gute Freund des Händlers ist man doch quasi ein
> Betriebsangehöriger.... ;-)
>
> Wie ist das dann mit einer Probefahrt?
>
Bei unserem Händler würde ich problemlos ne rote Nummer zur Abholung in WOB kriegen.
Der Händler würde mir dann ne Bescheinigung mit geben, daß ich im Falle einer Kontrolle nachweisen könnte, daß das Fahrzeug in seinem Auftreg überführt werden würde.
Somit entfällt das evtl. Bußgeld.
LG
Karl-Heinz