steveb schrieb:
>
>
> Der darf damit überführen.
>
> Nur du als Privatmensch bekommst bei den Zulassungsstellen
> keine Roten Kennzeichen mehr für Überführungen. Da musst du
> ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
>
Ich kann doch im Auftrag des Händlers überführen.
Wieviel Autohäuser haben für solche Jobs extra Aushilfen.
LG
Karl-Heinz