Hallo teutone,
> Erst wenn der 3. Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen hat,
> kann man mit dem Händler über Wandlung verhandeln.
Nicht ganz richtig: VERHANDELN kann man bereits vorher mit dem Händler. Aber dieser kann dann sein Recht zur Nachbesserung nutzen (muß er aber nicht).
Der Händler hat also anfangs die Wahl, ob er sofort wandelt, oder doch erst versucht das Problem zu lösen.
Gerade bei neu eingeführten Fahrzeugen könnte der Händler auch folgendermaßen kalkulieren:
Rücknahme (Wandlung) des verkauften Fahrzeugs bei gleichzeitiger Bestellung eines Neufahrzeugs durch den Kunden, Kunde super glücklich und zufrieden, Reparatur des gewandelten Fahrzeugs und Verkauf als "junger Gebrauchter" zu einem ordentlichen Preis an einen zweiten Kunden, der dann aufgrund des "Schnäppchens" und der schneller Verfügbarkeit ebenfalls super glücklich und zufrieden ist. Wenn der Händler es richtig anpackt, hat er sogar einen doppelten Gewinn... Oder?
Und Tschüs
Oliver