Oliver Riesen - Moderator schrieb:
> Gerade bei neu eingeführten Fahrzeugen könnte der Händler
> auch folgendermaßen kalkulieren:
>
> Rücknahme (Wandlung) des verkauften Fahrzeugs bei
> gleichzeitiger Bestellung eines Neufahrzeugs durch den
> Kunden, Kunde super glücklich und zufrieden, Reparatur des
> gewandelten Fahrzeugs und Verkauf als "junger Gebrauchter" zu
> einem ordentlichen Preis an einen zweiten Kunden, der dann
> aufgrund des "Schnäppchens" und der schneller Verfügbarkeit
> ebenfalls super glücklich und zufrieden ist. Wenn der Händler
> es richtig anpackt, hat er sogar einen doppelten Gewinn...
Genau richtig, deshalb würde ich zumindest mal mit Wandlung, Anwalt etc. drohen.
Auch gerade deshalb, weil die erste "Nachbesserung" in Eva's Fall so lange dauert wie 8 Nachbesserungen...
Gruss,
Holgi