Sorry, aber ich sehe das ganz anders.
Auf die Kulanz ist man doch nur dann angewiesen, wenn sich streitet, ob überhaupt ein Fehler besteht. Liegt eine Mangelhaftigkeit vor, ist die Sache sonnenklar.
Mit der Fristsetzung hab´ich in der Praxis andere Erfahrungen als Du. Ich wähle meist ne´ Wochenfrist und die bewirkt Wunder. Du glaubst gar nicht wie schnell plötzlich Ersatzteile geliefert werden, deren Beschaffung vorher noch als siebtes Weltwunder dargestellt wurde, wenn Du den Rücktritt in Aussicht stellst.
Dabei möchte ich betonen, dass man auf jeden Fall zunächst mal vernünftig aufeinander zugehen sollte. Wenn man aber 17 oder 18 Tage auf eine Reparatur wartet, muss man meines Erachtens irgendwie Druck machen. Und da hilft nun mal die Fristsetzung.
Gruß
P.S.: Die BGH-Entscheidungen betreffen die alte Rechtslage, bei der es keine gesetzliche Regelung über die Anzahl der Nachbesserungsversuche gab. Hinzu kommt, dass man bei neu augetretenen Mängeln wieder von Neuem Nachbesserung gewähren muss.