TK zahlt nur wenn das Vieh erlegt wurde und Blutspuren am FZG sichtbar sind (hatte neulich mal ne Unterhaltung deswegen mit einer Versicherungsgesellschaft "Bist Du Arogant Versichert hast Du völlig ausgekichert ....."). Begründung war :Es seien zuviele Wildschäden gemeldet worden bei der das Wild "Fahrerflucht" begangen hat und wenn der Fahrer an einem Holz- oder Betonklotz hängen bleibt kann dieser die gleichen Schäden hinterlassen. Da dieses dann Schäden sind für die TK wollen die Versicherung das Korpus mit eindeutigen Spuren.
Bei uns hat im Frühjahr ein Aussendienstler mit seinem Lupo sage und schreibe 4 Wildsauen erlegt (der Lupo sah allerdings danach auch wie so eine Wildsau aus). Ausserdem muss der Förster und die Herren in Schnittlauch grün das ganze auch noch aufnehmen.
1,9 TDi der schon 5 mal zur Reklamation bei VW war.