>Wenn der Schaden vom Gutachter höher geschätzt wird als der Zeitwert, >dann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und Du bekommst den >Zeitwert abzüglich SB von der Versicherung ausbezahlt
Stimmt, allerdings gibt es eine Regelung dass bis zu einem bestimmen Prozentsatz über dem wirtschaftlichen Totalschaden trotzdem repariert werden darf.
>Vorraussetzung für beide Fälle ist, daß kein grob fahrlässiges >Verschulden vorliegt bzw. von der Versicherung nachgewiesen werden >kann.
Das ist so nicht richtig. Es gibt inzwischen viele Versicherungen die auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen!!!!
>Evtl. springt im Zusammenhang mit dem Sturm auch die Teilkasko
Sicherlicht nur, wenn die Handbremse nach wie vor noch gezogen ist.
Für Dich ist es zudem wichtig wie es bei Deiner Finazierung ist, wenn Du noch eine Restrate hast und die höher ist als der Schaden stehst Du mit den zusätzlichen Kosten alleine da.