Jens Heeren schrieb:
>
> >Wenn der Schaden vom Gutachter höher geschätzt wird als der
> Zeitwert, >dann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und
> Du bekommst den >Zeitwert abzüglich SB von der Versicherung
> ausbezahlt
> Stimmt, allerdings gibt es eine Regelung dass bis zu einem
> bestimmen Prozentsatz über dem wirtschaftlichen Totalschaden
> trotzdem repariert werden darf.
Was bringt es wenn die Versicherung nur bis 10 Prozent drüber zahlt, aber Schaden 20 oder noch mehr Prozent höher liegt als der Zeitwert. Ich hab ja nur die Grundregel aufzeigen wollen. Solche Dinge wird von jeder Versicherung unterschiedlich gehandhabt.
>
>
> >Vorraussetzung für beide Fälle ist, daß kein grob
> fahrlässiges >Verschulden vorliegt bzw. von der Versicherung
> nachgewiesen werden >kann.
> Das ist so nicht richtig. Es gibt inzwischen viele
> Versicherungen die auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen!!!!
Die Versicherungen mußt Du mir mal nennen. Unter grob fahrlässig fällt z. B. Alkohol. Und Du wirst doch nicht glauben, daß bei Straftaten dann noch eine Versicherung bezahlt.
Bei grober Fahrlässigkeit sind die inzwischen schon soweit, daß sie Dich bei einem Haftpflichtschaden mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen können, wenn sie einen Fremdschaden bezahlen mußten. Les mal die Versicherungsbedingungen durch.
Gruß
Karl-Heinz