Das VW das aus reiner Kulanz reparieren lässt ist, ist ja wohl ein Witz. Das das Kleidungsstück nur teilweise ersetzt wird, ist dann der blanke Hohn.
Der geschilderte Fall ist ein klassicher Fall für das Produkthaftungsgesetzt. Weiterhin wurde eine Person verletzt,auch hier gilt das zum 1. August 2002 geänderte Produkthaftungsgesetz.
Weiterhin spricht für die Anwendung des Produkthaftungsgesetzes, dass der Schaden nicht nur einmal, sondern häufiger aufgetreten ist. Dank des Forums lassen sich auch relativ leicht weitere Geschädigte finden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW es überhaupt auf eine Klage ankommen lassen würde - das würde mächtig schlechte Presse geben- vielmehr würde es auf eine grosse Rückrufaktion hinauslaufen.
Mehr unter :[
www.frankfurt-main.ihk.de]
Ich würde mich auch ohne Rechtsschutzversicherung bei einem versierten Anwalt für Produkthaftung beraten lassen, mehr als 150,-- Euronen kostet die Beratung auch nicht.Alternativ könnte man auch den ADAC einschalten, das hilft auch häufig.
Aber auf jeden Fall nicht mit so ein paar Kröten abspeisen lassen....