Habs mir gerade mal durchgelesen. Was ich nicht so richtig verstehe ist der Selbstbehalt von 500,- Euro.
Zitat
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Umfang der Ansprüche aus Produkthaftung:
- Personenschäden sind vom Hersteller bis zu einer Höhe von 85 Mio. Euro zu ersetzen. Zum 1. August 2002 ist das Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten, das auch Schmerzensgeldansprüche in die Produkthaftung einbezieht.
- Sachschäden müssen nur ersetzt werden, soweit andere Sachen als das Produkt selbst beschädigt wurden. Die Haftung wird weiter auf Sachen beschränkt, die für den Privatgebrauch bestimmt sind und auch hauptsächlich für private Zwecke verwendet wurden. Der Geschädigte muss sich zudem mit 500,-- Euro selbst an der Beseitigung des Sachschadens beteiligen. Bei der Haftung für Sachschäden gibt es indes keine Obergrenze.
Nach § 14 ProHaftG kann die Haftung nicht vertraglich begrenzt werden.
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Das würde ja bedeuten, das ich für eine Jacke die ca. 100,- Euro gekostet hat nichts bekommen würde :-( seltsam.
Ciao Günter
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