Hallo heinrich59,
> Das VW das aus reiner Kulanz reparieren lässt ist, ist ja
> wohl ein Witz. Das das Kleidungsstück nur teilweise ersetzt
> wird, ist dann der blanke Hohn.
>
> Der geschilderte Fall ist ein klassicher Fall für das
> Produkthaftungsgesetzt. Weiterhin wurde eine Person
> verletzt,auch hier gilt das zum 1. August 2002 geänderte
> Produkthaftungsgesetz.
>...
>
> Mehr unter
> :[
www.frankfurt-main.ihk.de]
da steht so ziemlich am Ende ein Satz, der durchaus so ausgelegt werden kann, dass VauWeh nicht 100% übernehmen muss:
Umfang der Ansprüche aus Produkthaftung:
- Personenschäden sind vom Hersteller bis zu einer Höhe von 85 Mio. Euro zu ersetzen. Zum 1. August 2002 ist das Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten, das auch Schmerzensgeldansprüche in die Produkthaftung einbezieht.
- Sachschäden müssen nur ersetzt werden, soweit andere Sachen als das Produkt selbst beschädigt wurden. Die Haftung wird weiter auf Sachen beschränkt, die für den Privatgebrauch bestimmt sind und auch hauptsächlich für private Zwecke verwendet wurden. Der Geschädigte muss sich zudem mit 500,-- Euro selbst an der Beseitigung des Sachschadens beteiligen. Bei der Haftung für Sachschäden gibt es indes keine Obergrenze.Nicht dass ich es auch versuchen würde, 100% zu bekommen, aber so sicher bin ich mir nun nicht mehr, dass das auch (selbst mit Advokatenhilfe) gelingt.
Gruß
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...bald bekommt der Touri seine wahre Bestimmung...