Sicher ist man nie. Ein guter Anwalt mit Erfahrung in dem Bereich wird dich bestimmt beraten können. Dumm - im Sinne des Produkthaftungsgesetztes- ist natürlich dass Du keinen Personenschaden geltend gemacht hast.
So ein verbrannter Hintern bringt dabei weniger ein als Angszustände, das das Auto abfackeln kann, oder der Schwelbrand weiter vorne auftreten kann..., es gibt da richtig schöne Psyschosen, so etwas vom Arzt bescheinigt, könnte dann der richtige Renner werden. Dieses dann einem Anwalt vorgebracht, würde sogar VW zu einem aussergerichtlichen Vergleich ermuntern, denn welche Marketingabteilung liest schon gerne in der Bildzeitung die fette Schlagzeile
"TOURANFAHRER IMPOTENT WEGEN SITZHEIZUNG ?"
Obwohl das für die ein oder andere Mutti dann der Grund wäre ihrem nimmersatten Gatten dieses Auto zu empfehlen.
Aber ich glaube nicht dass das die Zielgruppe des Touran ist.