Nachdem ich mit meiner Versicherung abgeklärt habe ob meine Rechtschutzversicherung die Deckung übernimmt, bin ich zu einem Anwalt gefahren. Der hat sich die ganze Sache angehört und dem Autohaus F & M einen ersten Brief geschrieben. Es wurde gefordert den Mangel des Wagens zu beheben. Sollte dieses in der angegebenen Frist nicht geschehen, würde der Nacherfüllungsanspruch durch einen dritten behoben und die entstehenden Kosten auf lasten meines Autohändlers gehen. Oder wir werden vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ein Tag bevor die Frist abgelaufen ist, rief Herr M...... als Geschäftsführer der Firma F & M bei meinem Rechtsanwalt an und teilte mit, das die maßgebliche Beanstandung an dem von mir erworbenen Neuwagen sehr ernst zu nehmen ist. Dabei ließ er erkennen, dass er bemüht sei, die Angelegenheit in unserem Sinne zu regeln. Er sagte zu, sich wieder bei meinem Anwalt zu melden.
Das tat er auch, durch einen Brief von seinem Anwalt.
Dieser schrieb uns:
Das Autohaus F & M stellt sich nunmehr wieder vollständig auf den Standpunkt, das Fahrzeug weise KEINEN Mangel auf und fahre einwandfrei geradeaus.
Nach einer Untersuchung durch einen Technischen Außendienst der Audi AG und anschließender Probefahrt entspreche das Fahrzeug in vollem Umfang dem Stand der Technik der Automobilindustrie.
Das war der Stand bis gestern.
Fortsetzung folgt........