Hi,
Du mußt dem Händler für den gleichen Fehler zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn dann der Fehler nicht behoben ist, hast Du das angesprochene Recht.
Allerdings gibt es eine Aufstellung nach der sich berechnen läßt wieviel Du für die bereits gefahrenen km zahlen mußt. Aber das weiß sicher Dein Anwalt genauer.
Leider kennen die meisten Kunden ihre Rechte nicht, auf der anderen Seite will man ja lieber schnell eine Lösung als den Ärger mit dem Anwalt. Wenn sich der Händler & Hersteller so unkooperativ verhällt muß man seine Rechte voll ausschöpfen.
Einfach unglaublich wie versucht wird die Kunden abzubürsten. Die Firmen denken auch nur von jetzt bis Mittag, aber das der Kunde für immer verloren ist und einige andere durch Mund zu Mund Propaganda abgeschreckt werden stört wohl keinen.
Vermutlich geht es den Herstellern noch zu gut, wenigstens zeigt sich bei der aktuellen Zufriedenheitsstatistik beim ADAC das die deutschen Hersteller ähnlich gut abschneiden wie bei der PISA Studie, leider...