Habe auch Probleme mit meinen Mazda 6. Habe bei ca.55.000km die Kupplung neu gegeben, leider von einer nicht autorisierten Fachwerkstätte, (Originalersatzteile aber schon von Mazda) gemacht, jetzt 18.000km und 10 Monate später ist die Schwungscheibe angeblich Schuld, daß die Kupplung wieder getauscht werden muß, das Getriebe kaputt ist und eine Rep. von 3000.- Euronen fällig ist.
Nun sagt mir mein Mazda-Händler, ich habe keinen Garantieanspruch????????
kann das stimmen??? denn die Teile sind original Mazda, das 60.000km Service und das Pickerl wurde auch beim Händler, 4 Monate nach Kupplungstausch, durchgeführt. Da konnte kein Mangel oder Schaden, werder am Fahrzeug noch an der Kupplung fe´stgestellt werden.
Was sagt ihr dazu, Garantie oder nicht und wenn ja, an wen kann ich mich wenden, wenn sich meine Werkstätte weigert dies auf Garantie zu machen?