Hi pennings,
willkommen beim Langzeittest.
Ja, in Deutschland muss jedes Fahrzeug/jeder Anhänger auch unter 750 kg angemeldet sein. Ich denke, dass Du das mit registrieren meinst. Auch ist unbedingt eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Allerdings gibt es Fahrzeuge, die steuerbefreit sind, trotzdem aber angemeldet werden müssen. Hierzu gehören z.B. Nutzfahrzeuge für die Landwirtschaft oder Sportgerätetrailer, sie werden dann mit der sog. grünen Nummer gekennzeichnet.
Was die Nebelschlussleuchte angeht, so ist sie bei neu zugelassenen Fahrzeugen über 60 km/h seit 01.01.1991 vorgeschrieben, was für 99,9999 Prozent der Wohnanhänger ja zutrifft. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist nicht notwendig. [Wikipedia] Aber Achtung: Bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte (also Sicht unter 50 Meter) beschränkt sich auch die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h!
Gruß
Burkhard
Unterwegs mit Touran 1,9 TDI und Eifelland 560 TK MJ 2007 oder Brenderup Cargoliner