Hallo erstmal
Ja die liebe Steuer!!!! es muß aufjedenfall gegen den Steuerbescheid einspruch erhoben werden das heist aber nicht das iHR DIE sTEUER ERSTMAL BEZAHLEN MÜ?T ABER vorsichtig NUR UNTER VORBEHALT denn die Fahrzeuge lassen sich Umschlüssel auf AF / M1 Besteuerung das heist die EU Besteuerung und das Finanzministerium hat Tüv & Derka die Eintagung untersagt und somit laufen Prozesse vor Gericht und sind noch nicht entschieden das heißt ich will versuchen in einem EU Land eine Eintragung zu bekommen und dann müssen die mich dahingehend besteuern und das wiederum bedeutet das ich bei diesem Fahrzeug nur € 134,- Steuern jährlich Zahlen muß und das wäre wieder Top aber das Finanzministerium ist dagegen denn sie bekommen somit nicht Ihren willen Durch um mehr Kohle in die Finanzkassen zu bekommen sondern müssen wieder auszahlen!!!! vorher € 172 jetzt 481 das ist ein unterschied!!!
MFG
Holger