Habe vor 1 Jahr bei einem Ford-Vertragshändler einen Focus C-Max(Baujahr Oktober 2005) mit Autogasanlage gekauft. Am Samstag bin ich mit Motorschaden(Abriß der Pleuelstange) auf der Autobahn liegengeblieben bei einem Kilometerstand von 22794. Die Werkstatt behauptet,dass dies durch Überhitzung der Gasanlage verursacht ist und das immer wieder passieren könne. Ford verweigert mir die Garantie(Protect-Schutzbrief) mit der Begründung, dass die Gasanlage nicht vom Werk autorisiert ist. Meine Fragen: Stimmt die Aussage zur Autogasanlage und wer hat Erfahrungen in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ford und kann mir Tipps geben. Ich habe eine Stinkwut!!
Wolfgang