Habe die vier Monate glatt übersehen...;-)
sicher, in diesem Fall muss sogar zuerst der Händler haften, da das Auto noch nicht mal 6 Monate in deinem Besitz ist. Du kannst es ihm auf den Hof stellen, eine Reparatur anfragen, und falls er das nicht macht, in Rahmen der Sachmängelhaftung Ersatz fordern, sprich das Fahrzeug zurückgeben...
Es ist hierbei in der Tat völlig egal, wielange die Garantie noch läuft oder abgelaufen ist, da mit dem Kaufvertrag mit deinem Händler ein neuer Garantievertrag abgeschlossen wurde.
Wie gesagt, ich würde ihn freundlich auf den Tatbestand hinweisen... und unter Umständen deinen hiesigen ADAC Vertreter nach einem Anwalt fragen...
Sieht mir so aus, als könntest du auch einen brauchen...
Gruss Olaf
1.6 TDI Comfortline BMT
CAYC, Touran-Fahrer ab 04/03, Gründungsmitglied und Vorstand des
TOURAN-Clubs; Mitglied im Langzeittest e.V.