Normalerweise haftet der Hundebesitzer ebenso, da das Tier innerhalb einer Ortschaft nicht angeleint war.
So einen Fall hatten wir bei uns in der Gegend auch. Dabei beschädigte der Vierbeiner den PKW. Der Hundehalter wurde damals zur Zahlung des Schadens zu 100 % verdonnert.
Gruß
Karl-Heinz