Karl-Heinz Machill - Moderator Tourantreffen schrieb:
>
> Normalerweise haftet der Hundebesitzer ebenso, da das Tier
> innerhalb einer Ortschaft nicht angeleint war.
>
> So einen Fall hatten wir bei uns in der Gegend auch. Dabei
> beschädigte der Vierbeiner den PKW. Der Hundehalter wurde
> damals zur Zahlung des Schadens zu 100 % verdonnert.
>
> Gruß
>
> Karl-Heinz
So würde ich das auch sehen. Wenn ein Tierhalter sein Tier nicht unter Kontrolle (wie auch immer) hat, ist er der Schuldige.
Ich als Autofahrer hätte keinen Cent an den Hundehalter bezahlt (bezahlen lassen). Notfalls halt durch die Instanzen gehen.
Im übrigen werben Versicherungsvertreter ja genau mit solchen Beispiel-Fällen für private Haftpflichtversicherungen. Also, entweder die Tier- oder die Privathaftpflicht. Die wären ja dann eigentlich überflüssig.
Wenn es nach diesem "Richter" gingen, würde man dann also bei einem Wildunfall auch den Wert des Rehs an den Förster/Jagdpächter bezahlen, plus die Entsorgung? Ich lach mich tot.
TouranOS