Hallo TouranOS
TouranOS schrieb:
> So würde ich das auch sehen. Wenn ein Tierhalter sein Tier
> nicht unter Kontrolle (wie auch immer) hat, ist er der
> Schuldige.
> Ich als Autofahrer hätte keinen Cent an den Hundehalter
> bezahlt (bezahlen lassen). Notfalls halt durch die Instanzen
> gehen.
>
> Im übrigen werben Versicherungsvertreter ja genau mit solchen
> Beispiel-Fällen für private Haftpflichtversicherungen. Also,
> entweder die Tier- oder die Privathaftpflicht. Die wären ja
> dann eigentlich überflüssig.
> Wenn es nach diesem "Richter" gingen, würde man dann also bei
> einem Wildunfall auch den Wert des Rehs an den
> Förster/Jagdpächter bezahlen, plus die Entsorgung? Ich lach
> mich tot.
>
> TouranOS
Bin genau (sogar ganz genau) Deiner Meinung. Aber wie schon einmal geschrieben: Wir selbst hatten keinen Schaden, wenn ja wäre dieser auch zu 100% vom Hundebesitzer bzw. dessen Haftpflichtversicherung bezahlt worden.
Der Punkt ist, der Schaden den man mit seinem Fahrzeug anderen zufügt, scheint andere Maßstäbe zu haben. Wie gesagt Gefährdungshaftung. Frag bei Gelegenheit mal einen Juristen (Anwalt), Du wirst über die Antwort genauso erstaunt sein wie ich.
Gruß jukiki
seit 10.04.2006 Touran 2.0 TDI 170PS Highline, platinum-grey, Luxuspacket, MFL, AHK, RNS300, USB-Schnittstelle
bis 12.04.2006 Touran 2.0 TDI 136PS Highline
bis 17.02.2004 Touran 1.9 TDI 100PS Highline (EZ 05/2003)