Dein Bsp. hinkt nun aber auch wieder :-D
Hier ist ja eindeutig, dass das Verschulden beim Fahrrad liegt. Wenn das Fahrrad herrenlos ist dann entsteht ja auch kein Anspruch gegen dich - dann hast du einfach Pech gehabt. Sollte das Fahrrad einen Besitzer haben, dann müsstest du in diesem Fall Ansprüche gegen ihn stellen - er wird die ja kaum gegen dich stellen können. Ein "Ich hab das Fahrrad da mal so den Berg runterrollen lassen, was musst du mit deinem Auto da lang fahren" wird es nicht geben können, da das Verhalten des Fahrradbesitzers in jedem Fall mal grob fahrlässig ist.