Hallo Jesch,
> Dein Bsp. hinkt nun aber auch wieder :-D
>
> Hier ist ja eindeutig, dass das Verschulden beim Fahrrad
> liegt. Wenn das Fahrrad herrenlos ist dann entsteht ja auch
> kein Anspruch gegen dich - dann hast du einfach Pech gehabt.
> Sollte das Fahrrad einen Besitzer haben, dann müsstest du in
> diesem Fall Ansprüche gegen ihn stellen - er wird die ja kaum
> gegen dich stellen können.
Ich glaub Du hast mich nicht richtig verstanden. Denn genau hierum geht es, nämlich daß der Hundebesitzer Schadensansprüche an uns gestellt hat und vor Gericht Recht bekam, obwohl er grob fahrlässig gehandelt hat (Hund war nicht angeleint und ist unkontrolliert auf die Straße gelaufen).
> Ein "Ich hab das Fahrrad da mal so
> den Berg runterrollen lassen, was musst du mit deinem Auto da
> lang fahren" wird es nicht geben können, da das Verhalten des
> Fahrradbesitzers in jedem Fall mal grob fahrlässig ist.
Hätte ich Fahrrad durch Hund ersetzt ist das genau die Situation.
Mit gesunden Menschenverstand hat das nicht mehr viel zu tun. Jedem den ich diese Geschichte erzählt habe ist Deiner Meinung (übrigens auch meine). Die Realität sieht leider anders aus, sonst hätte ich diesen Thread nicht schreiben können.
Gruß jukiki
seit 10.04.2006 Touran 2.0 TDI 170PS Highline, platinum-grey, Luxuspacket, MFL, AHK, RNS300, USB-Schnittstelle
bis 12.04.2006 Touran 2.0 TDI 136PS Highline
bis 17.02.2004 Touran 1.9 TDI 100PS Highline (EZ 05/2003)