Hallo Herr B.,
leider können wir Ihren Ausführungen nicht zustimmen, da diese einfach nicht korrekt sind.
Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde mit der endgültigen Bestellung Ihrer Frau ausgelöst und mit unserer Auftragsbestätigung bestätigt, die wir Ihnen am 03.06.08 zugesendet haben. Wie sie ja selber zugeben, wurde ihre Bestellung von ihnen geändert, die wir dann letztendlich im Juni bestätigen konnten. Also ist die Bestellung auch dann erst wirksam geworden. Unverbindliche Angebote bzw. unvollständige Bestellungen sowie Bestellanfragen, können wir nicht als Kaufvertrag werten, schon gar nicht, wenn die Ausstattung noch nicht mal feststand, wie in Ihrem Fall.
Wir haben Ihnen den PKW dann anfang November bereit gestellt. Das der PKW am 23.12.09 von ihnen übernommen wurde, haben alleine sie entschieden, nicht wir.
Sie haben auf der Rechnung einen Preisnachlass von ca. 500.- EUR stehen.
Hätten Sie voll bezahlt, hätten wir auch einen Betrag von 29.350.- EUR an Sie berechnet und nicht 28.850.- EUR.
Wir haben versucht Ihnen zu helfen. Bitte versuchen Sie nicht durch eine solche Diskussion Kapital zu schlagen, um damit mehr Geld zu bekommen.
Mietwagenkosten waren für einen Tag zugesagt und nicht für mehrere Tage. Ein PKW in der Golfklasse ist heute bei Sixt und Co. um 60.- EUR zu bekommen. Aber nicht fast um 200.- EUR.
Bezüglich der restlichen Punkte verweisen wir auf unseren letzten Bericht vom 29.10.09 und sind davon überzeugt, alles unternommen zu haben, um Sie zufrieden zu stellen.
Auch unser Angebot, Ihnen den PKW kostenfrei bei uns reparieren zu lassen, sowie die Übernachtung zu übernehmen, gilt weiterhin. Das Gleiche gilt auch weiterhin für das Serviceheft. Sie können uns gerne dazu persönlich kontaktieren.
Viele Grüße
Europemobile Team
P.S. Sie brauchen keinen Produktionsaufkleber in Ihrem Garantieheft. Wie schon erwähnt funtioniert, das weiterhin auch mit einem Ersatzheft. Schließlich war Ihre Frau auch schon beim Service, was elektronisch auch erfasst wurde