Habe verstanden.
Die gegnerische Versicherung hat ja mit Dir keinen Vertrag, an den Du gebunden wärst. Bei der eigenen Versicherung ist es etwas anderes, da der Versicherte im Gegenzug zur Verpflichtung auf eine bestimmte Reparaturwerkstatt einen kleinen Beitragsrabatt erhält. Nur in dieser Beziehung war mir die Sache mit der Werkstattbindung bisher bekannt. Dass auch Unfallgegner des Versicherten von dessen Versicherung in eine solche, wenn auch freundlich gehaltene, "Bitte" einbezogen werden, ist mir neu.
N.K.