Hallo Jürgen,
zuerst einmal kommt es drauf an ob du einen "verbindlichen" oder einen "unverbindlichen" Liefertermin hast. Muß auf deiner Bestellung stehen und ich hoffe du hast die AGB´s des Verkäufers auch mal gelesen. Also:
Bei einem "unverbindlichen" Liefertermin kommt der Verkäufer erst in Verzug wenn der Liefertermin um 6 Wochen überschritten ist.
Bei einem "verbindlichen" Liefertermin kommt der Verkäufer schon nach dem 1. Tag nachdem die Lieferung hätte stattfinden müssen in Verzug.
Wenn er in in Verzug gerät, der Verkäufer, dann mußt du ihm noch eine angemessene Frist SCHRIFTLICH setzen, ca. 2-4 Wochen, danach kannst du:
a, vom Vertrag zurücktreten
b, einen Schadensersatz fordern, ca. 5 Prozent vom Kaufpreis, auch höher wenn du den Schaden nachweisen kannst, Mietwagen etc.
So ich denke da müßte fürs erste genügen, wenn du weitere Fragen hast melde dich nochmal
Mfg
Chris