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Nutzungsentgelt bei Rückgabe eines Fahrzeuges (5672 Klicks)

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RREbi (Gast)  
26.11.08
Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Höhe des Nutzungsentgeltes, das Händler fordern, wenn man sein Fahrzeug nach Gebrauch wandeln, also zurückgeben möchte:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Kunden müssen kein Nutzungsentgelt zahlen, wenn sie ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten.
Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher - obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre. Mit seinem Urteil vom Mittwoch setzt das Karlsruher Gericht eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom April um.

Leute die das betrifft, sofort mit dem Rechtsanwalt sprechen.

RREbi
ThemaAutorDatum/Zeit

Nutzungsentgelt bei Rückgabe eines Fahrzeuges (5672 Klicks)

RREbi26.11.08

Re: Nutzungsentgelt bei Rückgabe eines Fahrzeuges (942 Klicks)

Christina Schmidt26.11.08

Re: Nutzungsentgelt bei Rückgabe eines Fahrzeuges (865 Klicks)

Uwe Maier26.11.08

Re: Nutzungsentgelt bei Rückgabe eines Fahrzeuges (849 Klicks)

charly6805.12.08

Re: Nutzungsentgelt bei Rückgabe eines Fahrzeuges (951 Klicks)

Manfred Riese12.12.08

Re: Nutzungsentgelt bei Rückgabe eines Fahrzeuges (3561 Klicks)

Bandit12.12.08



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