Seit dem 1. Mai 2006 besteht die Pflicht zur Anpassung aller Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse im Winter Par.2 Abs. 3a StVO). Kraftfahrzeuge mit Sommerreifen dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr fahren. Wer mit Sommerreifen auf schnee- und eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Bußgeld von 40,-€ sowie einen Punkt in Flensburg. Außerdem können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.
Soweit, sogut?
Ich beobachte seit geraumer Zeit folgendes Neuwagen-Phänomen:
immer mehr Neuwagen werden mit dem Ganzjahresreifen-Hinweis verkauft. Eigentlich nichts gegen zu sagen, ein Ganzjahresreifen kann auch im Winter genutzt werden und würde dem Gesetz genügen.
Aber:
Man glaubt nicht was alles als Ganzjahresreifen bei den Händlern gilt:
Reine Sommerreifen werden genauso wie auch Reine Winterreifen als sogenannte Ganzjahresreifen angeboten. Welch falsches Spiel mit dem gutgläubigen Käufer. Er fährt im Winter guten Glaubens dann mit Sommerreifen oder eben im Hochsommer mit reinen Winterreifen. :-((
Drum sollte jeder Autobesitzer einfach mal einen Blick auf seine Bereifung riskieren, wenn kein M+S Symbol (+ Schneeflocke) zu finden ist handelt es sich um einen Sommerreifen, wenn auf dem Reifen zwar M+S Schneeflocke aufgeführt ist, aber die anderen Zeichen z.B. Sonne nicht aufgeführt sind handelt es sich um reine Winterreifen.
Gruß
Bernhard