Hallo zusammen,
ich möchte mich hier mal über Anhängezugvorrichtungen erkundigen.
Im Internet findet man blühende Aussagen von Fachleuten. Mal muss
die AHK nicht beim TÜV vorgeführt werden, mal soll sie eingetragen werden,
dann hat sie eine EG-Nummer die von allem Prozedere befreien soll und dann
soll die starre AHK im Ausland teilweise verboten sein.
Mir geht es hier nicht um eine Markenempfehlung sondern eher um die
Klärung dieser Punkte. Vielleicht schaffen wir hier bei
LZT Licht ins Dunkel zu bringen.
Die Internetrecherche verlief, wie gesagt, im Widerspruch.
Gespannte Grüße
Bernhard :-)U