Hi habe gerade versucht ein Fahrzeug bei IMS Makler zu bestellen. Auf der Homepage habe ich ein Fahrzeug zusammengestellt, ein Bestellformular ausgedruckt und 3 Std. später per Fax versandt.
Ein Telefonat folgte; Aussage von IMS können das Fahrzeug zum genannten Preis nicht liefern ! Dieses stellt einen Verstoß gegen § 4 UWG (Gesetz gegen unlateren Wettbewerb dar.
Aber nun zu meiner Frage: Hat die Schadensersatzklage Erfolg gehabt ? Mußte IMS den Differenzbetrag zahlen ?
Würde mich sehr über Antwort freuen. Gruß R.L.