Hallo Thomas,
mußtest Du denn auch eine Bankbürgschaft oder sowas hinterlegen?
Falls ja, hast Du es gemacht? IMS sagt halt, daß die Produktion
des Wagens erst nach Hinterlegung der Sicherheit beginnt. Wenn
Du also nichts hinterlegt hast, kann auch kein Auto erzeugt werden.
Problematisch scheint halt nach wie vor, daß man die Sicherheit
nicht so einfach an eine Auslieferungsbedingung knüpfen kann. Das
gibt das deutsche Bankenrecht so wohl einfach nicht her. In
Deutschland ist es üblich, daß immer erst ein Produzent in Vorlage
geht und dann das Geld einfordern muß (z.B. beim Handwerker, aber
eben auch beim Autokauf beim deutschen Vertrags- oder einem
EU-Händler). Ich glaube nicht, daß IMS etwas gegen die Aufnahme von Anlieferungsklauseln hätte (die Zahlung also erst wirklich bei
Auslieferung garantiert ist) hätte, wohl aber die Bank, bei der man
mit sowas ankommt.
Hat jemand Erfahrungen?
Gruß jebe