Moin,
ich bin selbst durch einen kombinierten Kauf-/Maklervertrag mit IMS im Geschäft und lasse gerade anwaltlich prüfen, welche Rechte sich daraus ergeben, um das weitere Vorgehen rechtlich abgesichert zu beschreiten.
Auch ich habe die Aufforderung zur Hinterlegung einer Bankbürgschaft erhalten, die in der zugesandten Form inakzeptabel ist. Nun ist es aber nicht inopportun, dies als Firma zunächst zu verlangen.
Es gibt nicht nur die in den anschreiben gewünschte Bürgschaft auf erstes Verlangen, die quasi Bargeldgleich ist, sondern auch weitere Varianten.
Unter [
www.berliner-bank.de] hat meine Bank, die Berliner Bank, z.B. in ihrem FormularCenter einen Auftrag zur Erstellung eines Avals, dem auch die Informationen hierzu beiliegen. Dieses kann sich auch um ein Sicherungsaval handeln, was bei einem Kaufvertrag das einzig verständliche Sicherungsmittel wäre. Eine Zahlung auf erstes Verlangen sollte hier auch nicht angekreuzt werden. Das Aval würde sich auf "Lieferung/Leistung" beziehen und "Ohne Zahlung auf erstes Verlangen" mit Vertragstext der Bank erstellt werden. Eine zeitliche Befristung sollte dann mit 3 Monaten aufgenommen werden, die IMS ja als Lieferzeit angibt.
Ich muß nur noch (z.T. mit mir selbst) klären, ob (ich daran glaube, daß) IMS lieferfähig ist. Anderfalls würde mich die Bürgschaft 3 Monate davon abhalten, woanders zu bestellen.
Sein wir mal ehrlich: Wenn der Preis nicht so verdammt gut wäre, würden alle mittlerweile abgesprungen sein. Daß die bisherige Geschäftstätigkeit von IMS (mit EU Neuwagen) positiv war, die Firma in Deutschland sitzt und stets erreichbar ist, spricht gegen einen Betrugsversuch. Mal sehen...
Termi