Moin zusammen,
ich hatte im November auch einen Neuwagen bestellt. Nachdem ich die Foren hier gelesen hatte, hab ich einen befreundeten Anwalt befragt. Seiner Meinung nach ist die korrekte Vorgehensweise (hat bei mir zur erfolgreichen Stornierung und Rückzahlung der Anzahlung geführt):
Hintergrund:
a) IMS hatte mir in der Auftragsbestätigung geschrieben, dass ich eine Werksbestätigung vom Produzenten erhalte, sobald sie diese ihnen vorliegt.
b) In den Bedingungen wurde beschrieben, dass der Produktionsvorgang startet nachdem die Anzahlung geleistet ist.
Anfang Januar hatte ich eine EMail erhalten, in der ich um eine Bankgarantie bzw. Scheck gebeten wurde, damit der Wagen produziert werden kann - so dass ich davon ausgehen konnte, dass der Wagen noch nicht produziert wurde.
Daraufhin habe ich auf die vereinbarten Bedingungen hingewiesen und IMS gebeten, mir binnen 2 Wochen zu bestätigen, dass a) der Kapitalnachweis in vereinbarter Form erfolgen kann und b) dass der Wagen bereits produziert wird. Letzteres sollten sie über die Werksbestätigung, die schon längst hatte vorliegen müssen, bestätigen. In dem Brief (Einschreiben mit Rückantwort) hatte ich mitgeteilt, ggf. vom Kauf Abstand zu nehmen.
Die Reaktion war (fast) keine - lediglich die Performa-Rechnung traf kurz vor Fristende ein. Keine Stellungnahme zu den veränderten Bedingungen bzw. den Produktionsvorgang.
Nach Ablauf der Frist habe ich mitgeteilt, dass ich wie angekündigt vom Vertrag Abstand nehmen muss, da ich die veränderten Bedingungen nicht akzeptieren kann und davon ausgehen muss, dass der Produktionsvorgang noch nicht gestartet ist.
Kurze Zeit später war tatsächlich das Geld zurücküberwiesen. Ich hatte ursprünglich damit gerechnet, dass ich mindestens eine Mahnung schicken müsste ...
Meine Vermutung daher: IMS will weiter EU-Autos verkaufen, sonst hätten Sie das Geld wohl nicht so schnell zurück überwiesen. Was mit Car Trading passiert (mit denen man spätestens mit Bankgarantie oder Scheck ein Vertragsverhältnis eingegangen wäre), ist spannend - entweder werden die, sobald genügend bezahlt haben, Insolvenz anmelden oder vielleicht ja wirklich Autos ausliefern (was ich eher nicht vermute ...)
Die Frage, die sich mir nur noch stellt, ob man wegen Nichterfüllung des Vertrages Schadensersatz fordern kann ... In den AGB wird ja nur Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen ...
Ich wünsche allen anderen auch entsprechenden Erfolg und beobachte gespannt das weitere Geschehen - jetzt gelassen ...
Rocki.