@Rocki:
Vielen Dank für die Tipps. Meine Angelegenehit liegt nun auch einem RA mit der Vorgabe vor, dass ich
1. meine Anzahlung zurück will,
2. den Wunsch-PKW schnellst möglich anderweitig bestellen kann (ich will ja nicht plötzlich 2 haben bzw. bezahlen müssen) und
3. Schadenersatz für den Differenzbetrag einzufordern.
Insbesondere deine Anmerkung, dass Punkt 3 meiner Agenda für auch für dich eine Überlegung wert wäre, lässt mich auf mein erstes Posting "AGB bei IMS-Makler" zurückkommen. In meinem Fall sind die AGB von IMS m.E. zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil geworden, was die Problematik mit einer derartigen Ausschlussklausel - welche im übrigen so nichtig ist - Vertragsbestandteil wurde. Fraglich ist nur, wie ich vom Vertrag zurücktreten kann, ohne derartige Ansprüche zu verlieren?!?