Hi Da-Mole,
die Klage gegen IMS müßte heute von meiner RA verfaßt worden sein. Meine RSV hat Deckungszusage erteilt (Deurag). Melde mich mal wieder, wenn ich Erfolg oder Mißerfolg hatte.
Da ich IMS rechtsgültig über meine RA in Verzug gesetzt habe, beurteile ich die Chancen als ganz gut, vor Gericht Erfolg zu haben. Auch der nun bestellte Wagen entspricht zu 100% dem bei IMS bestellten Fahrzeug, so daß es keine Diskussionen hierüber geben kann.
Die durch IMS gewählte Vertragsform ist eigentümlich, aber per Richterrecht bereits in der Vergangenheit beurteilt worden. Hieraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Letztere hat IMS verletzt. Es bleibt interessant...
Bye,
Termi