Moin ML,
vielleicht sollten wir mal darüber diskutieren, wer hier nicht richtig lesen kann...
IMS hat einen Kaufvertrag mit seinen Kunden - auch mir - geschlossen, in dem als Sicherheit drei Möglichkeiten nach Wahl des Käufers genannt sind:
-Kapitalnachweis der Bank
-RA Anderkonto
-Aval
eine der o.g. Sicherheiten ist vertragsgemäß nach Bestätigung der Bestellung und einer terminierten Lieferzusage zu leisten. Als Termin für diese Bestätigung sind im Vertrag ca. 3-4 Wochen genannt.
Die Bestätigung traf nie ein. Eine Pro-Forma Rechung sein soll, konnte mir noch keiner erklären. Nach rund drei Monaten möchte nun IMS einseitig den geschlossenen Vertrag ändern, indem Lieferant und Zahlungsbedingungen gewechselt werden. Dies ist rechtlich nicht zulässig.
Ich habe seit der Bestellung das Geld auf einem separaten Konto und war jederzeit bereit, einen Kapitalnachweis bankbestätigt zu erbringen.
Deine Aussage "Außerdem gibt es kaum ein Risiko für den Käufer, denn die Bankgarantie ist ohne die Zustimmung des Käufers von IMS nicht einzulösen" ist falsch und sehr gefährlich. Die von IMS vorgelegte Bürgschaft ist im Gegensatz zu im Firmenkundengeschäft(!) durchaus üblichen Sicherungsavalen auf erstes Verlangen durch die Bank zu bezahlen und entspricht somit einer unbedingten Zahlungsgarantie an IMS. Da ich seit über 10 Jahren in einer Großbank arbeite, kenne ich mich mit der Materie aus.
Was an dem Geschäftsgebahren von IMS nun normal sein soll, kann ich nicht erkennen. Es gibt keinen mir bekannten Besteller eines deutschen Neufahrzeuges, der dieses von IMS erhalten hat.
Hätte IMS sich an den geschlossenen Vertrag gehalten, würde ich Dir zustimmen - Ungewöhlich aber akzeptabel. So kann ich nur davon ausgehen, daß IMS nicht in der Lage ist, die bestellten Fahrzeuge zu den zugesagten Konditionen zu liefern und nun versucht, die Kunden zum Kündigen zu bewegen.
Da ich IMS heute habe verklagen lassen, werden wir in den nächsten Monaten sehen, wie das Gericht dies sieht.
Bye,
Termi