Ich habe ja alte AGB's und die neuen geänderten. Hier stellt sich schon mal die Frage, welche denn wirklich Gültigkeit haben. Bei den neuen AGB's wird dann wieder zwischen verbindlicher und unverbindlicher Lieferfrist unterschieden.
Ich persönlich würde die Angabe der Lieferfrist ab Hinterlegung der Bankbürgschaft schon als verbindlich ansehen. Aber wie ist die Rechtsprechung hierzu?
Haben die dir irgend etwas gesagt, ob und wann sie deinen Wagen liefern können?
Ich verstehe das Ganze ja auch nicht so recht. Vielleicht benutzen Sie die ganzen Sicherheiten ja nur als eigene Sicherheit für ihre 'großen Investitionen', da sie von den Banken ansonsten nicht die entsprechenden Darlehen bekommen würden??????
Ich bereue meine Bestellung jedenfalls zutiefst. Inzwischen warte ich seit fünf Monaten vergeblich auf mein Auto und noch kein Ende in Sicht:-((