... hatte mich vor längerer Zeit auch im Forum gemeldet (siehe meine Beiträge). Hier mein aktueller Stand. Ich hatte ja auch im Februar ein Fahrzeug bestellt, bei einem Händler mit Anschluss an IMS. Mein RA hat das bisher gut geregelt. Ich habe inzwischen zwar von einem VW-Händler mein Traum-Auto und bin diese Sorge endlich los (hatte bereits im April mein Altfahrzeug verkauft). Nachdem der Händler alle Fristen verstreichen lassen hat, läuft jetzt die Schadensersatzklage (immerhin über 5.000 EUR für Rabattverlust, Bankbürgschaft, Zinsschaden, Leihwagen, Leasingzinsschaden,... zzgl. RA+Gerichtskosten). Also, nicht einfach alles hinnehmen - ruhig klagen, auch wenn man erst einmal in Vorleistung gehen muss. So lange der Vertragspartner nicht pleite ist, ist die Rechtslage eindeutig.
Wenn das Gericht geurteilt hat, melde ich mich wieder!